Internationale Tagung an der Universität Siegen vom 4.–5. Oktober 2019
Hans Bergemann
Tagungsbericht
Veröffentlicht am: 
04. Dezember 2019
DOI: 
10.15500/akm.09.12.2019

Am 4. und 5. Oktober 2019 fand an der Universität Siegen die Tagung „Kriegsversehrungen im 20. Jahrhundert in europäischer Perspektive“ statt. Die wissenschaftliche Leitung der Tagung hatten NOYAN DINÇKAL (Universität Siegen, Historisches Seminar) und SABINE SCHLEIERMACHER (Charité Berlin, Forschungsschwerpunkt Zeitgeschichte, Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin).
In seiner Einleitung umriss NOYAN DINÇKAL (Siegen) das Ziel der Tagung. Ausgehend von einem zunehmenden Interesse der Forschung an der Thematik sollten unterschiedliche Perspektiven auf die Bedeutung von Kriegsversehrungen für die europäischen Gesellschaften ins Gespräch gebracht werden. Dinçkal unterstrich dabei, dass Kriegsversehrungen angesichts der Kriegs- und Gewalterfahrungen des 20. Jahrhunderts kein Randphänomen, sondern ein zentrales Merkmal europäischer Gesellschaften waren. Die Beschäftigung mit Kriegsversehrungen sollte dabei, wie es Michael Geyer bereits 1995 formuliert hatte, Teil einer Geschichtsschreibung sein, die Kriege als eine Geschichte der organisierten Tötungsgewalt und der Bedingungen des Überlebens betrachtet. In den Blick müssten, so Dinçkal, die Zerstörungen sowohl der menschlichen Leiber als auch des „gesellschaftlichen Körpers“ genommen werden.

Im ersten Panel „Sozialpolitische Dimensionen“ betrachteten LUKAS GRAWE und NIKOLAS DÖRR (Bremen) die Veteranenversorgung und die Entwicklung des Sozialstaates am Beispiel von Australien, den USA, Deutschland und Österreich vom Ende des 19. Jahrhunderts bis in die Zeit nach 1945. Neben den gesetzlichen Regelungen und Leistungen der Kriegsopferversorgung stand deren Bedeutung für die Entwicklung des Sozialstaats im Fokus. Trotz unterschiedlicher sozialstaatlicher Traditionen und Gruppen von Anspruchsberechtigten beeinflusste die Veteranenversorgung als „Trendsetter“ die sozialstaatlichen Sicherungssysteme. Im Rahmen ihrer Versorgung wurden Umschulungen, Weiterbildungen oder eine quotenbasierte Einstellung in den Arbeitsmarkt zum Instrumentarium der staatlichen Sozialpolitik, die zum Schrittmacher für eine „zivile“ Behinderten- und Sozialpolitik wurden. Für die versorgungsberechtigten Kriegsopfer mussten allerdings so erhebliche Mittel aufgewandt werden, dass die Sozialausgaben enorm anstiegen und eine zivile Sozialpolitik aus Mangel an Ressourcen blockiert wurde. Während die sozialen Sicherungssysteme teilweise reformiert und gleichzeitig überlastet wurden, sorgte die Veteranenversorgung für den Erhalt der traditionellen Geschlechterverhältnisse, da sie am Leitbild des männlichen Ernährers orientiert blieb.

VERENA PAWLOWSKY (Wien) zeigte auf, dass der Aufbau einer Versorgung der Kriegsgeschädigten und der Hinterbliebenen nach 1918 als entscheidender Schritt für die Entwicklung des modernen Wohlfahrtsstaates in Österreich gelten kann. Die Kriegsopferversorgung, die für eine Berufsarmee konzipiert worden war, konnte für eine Armee mit allgemeiner Wehrpflicht nicht mehr ausreichen. Der allgemeinen Wehrpflicht und dem Kriegseinsatz folgte eine Fürsorgepflicht des Staates. Zugleich sollten fürsorgeberechtigte Kriegsgeschädigte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Arbeit verpflichtet werden. Diese Grundsätze wurden schon 1919 in Gesetzen festgelegt. Kriegsbeschädigte erhielten einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und mussten im Gegenzug nach der gutachterlichen Feststellung ihrer „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ zu ihrem Unterhalt beitragen. Eine Besonderheit, die in die Zukunft verwies, hob die Referentin hervor: Nicht nur Ehefrauen, auch Lebensgefährtinnen von Gefallenen konnten Unterstützungsleistungen beziehen. Trotz einer wohlwollenden Haltung der Sozialbürokratie und der Einbindung von Kriegsgeschädigten in Entscheidungsgremien war die Umsetzung der Gesetze konfliktträchtig. Die personell ungenügend ausgestattete Verwaltung musste eine große Zahl von Anträgen bearbeiten, während sie nur über begrenzte Finanzmittel verfügte. Diese administrativen Defizite kollidierten mit dem gewandelten Selbstverständnis der Unterstützungssuchenden, die sich zunehmend nicht mehr als Bittsteller, sondern als Anspruchsberechtigte begriffen. In Bezug auf die allgemeine Sozialpolitik wurden konstitutive Elemente des Systems der Kriegsopferversorgung wie der Rechtsanspruch auf Unterstützung anstelle von paternalistischen Zuwendungen oder die institutionelle Einbindung der Betroffenen prägend. 

SABINE SCHLEIERMACHER (Berlin) betrachtete vergleichend die Entwicklung in der Bundesrepublik und der DDR. Als Teil der Demilitarisierung und Denazifizierung hoben die Alliierten die bestehenden Versorgungssysteme für Kriegsgeschädigte auf, zu denen neben Wehrmachtsangehörigen auch zivile Opfer gehörten, und übertrugen deren Betreuung der allgemeinen Fürsorge. In den Westzonen wurden dann in Anknüpfung an Regelungen der Weimarer Republik und der NS-Zeit neue spezielle Versorgungsgesetze für Kriegsgeschädigte und Hinterbliebene erlassen, die 1950 in der Bundesrepublik in das Bundesversorgungsgesetz mündeten. Damit wurden besondere Versorgungsstrukturen etabliert, die auch eine Bevorrechtigung gegenüber anderen unterstützungsbedürftigen Personen bedeuteten. In der Sowjetischen Besatzungszone und ab 1949 in der DDR entstand hingegen ein einheitliches System der sozialen Fürsorge für die gesamte Bevölkerung, in dem kriegsgeschädigte Veteranen wie andere Geschädigte behandelt wurden. Die Referentin unterstrich, dass die sozialpolitischen Maßnahmen auch im breiteren Zusammenhang der gesellschaftlichen Diskussionen und Entwicklungen in Auseinandersetzung mit dem verbrecherischen Krieg des Deutschen Reiches betrachtet werden müssten. Sie verwies beispielhaft auf den weit verbreiteten „Opferdiskurs“ ehemaliger Wehrmachtssoldaten, mit dem deren besondere Versorgung legitimiert werden sollte. Die Kriegsgeschädigtenversorgung war in der Bundesrepublik Teil einer restaurativen Gesellschaftspolitik, die auch eine „Remaskulinisierung“ der Geschlechterverhältnisse unterstützte. Im Gegensatz dazu standen in der DDR nominell egalitäre Konzepte im Vordergrund, die auch auf gleichberechtigte Geschlechterverhältnisse zielten.

Im zweiten Panel „Rehabilitation und Lebenswelt“ zeichnete MARISA DE PICKER (Leuven) die Entwicklung des Unterstützungssystems für kriegsgeschädigte Soldaten und Zivilpersonen in Belgien von 1918 bis 1928 nach. Sie richtete den Fokus auf vier Aspekte: die Anzahl der Betroffenen und ihre Organisationen zur Interessenvertretung, die Regelungen für Pensionszahlungen, die Programme zur beruflichen Umschulung und die Maßnahmen für einen geschützten Arbeitsmarkt. Sie zeigte auf, dass die sozialpolitischen Debatten in das Pensionsgesetz von 1919 mündeten, mit dem der Staat Kriegsgeschädigten in Abhängigkeit vom Grad der Schädigung Unterstützungszahlungen und andere Hilfeleistungen bewilligte. Im Gegenzug waren Kriegsgeschädigte dazu verpflichtet, sich um eine Erwerbsarbeit zu bemühen. Diese Verpflichtung zur Selbsthilfe anstatt einer staatlichen Alimentation verstärkte unter den Akteuren der Sozialpolitik einen „Independenzdiskurs“, der schon seit der Jahrhundertwende die Diskussionen um Hilfen für Behinderte beherrschte. Demgegenüber entstand mit den neuen Unterstützungsmaßnahmen, z.B. dem staatlichen Beschäftigungssektor, ein anders akzentuierter „Interdependenzdiskurs“, der die Unterstützungsbedürftigkeit der Kriegsgeschädigten und der Behinderten allgemein betonte.

NOYAN DINÇKAL (Siegen) zeigte auf, dass die Leistungsdebatten in der frühen Bundesrepublik der Frage nachgingen, ob und inwieweit Kriegsbeschädigte mit Hilfe von Prothesen einer produktiven Tätigkeit nachgehen konnten. In den Prothesen für die Veteranen manifestierten sich gesellschaftliche Leistungserwartungen und die Vorstellung, was Menschen für eine gesellschaftliche Teilhabe benötigten. Orientiert am Ideal der männlichen Erwerbsarbeit sollten Kriegsbeschädigte nach einer Rehabilitation in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. In den 1950er Jahren standen dabei genau adaptierte Arbeitsprothesen im Mittelpunkt, die den Verlust von händischen Fähigkeiten ausgleichen sollten. Mit dem Wandel der Arbeitswelt ab den 1960er Jahren, in dem „geistige Tätigkeiten“ zunehmend den Arbeitsalltag bestimmten, verlor diese „Protheseneuphorie“ an Bedeutung. Anstelle der prothetischen „Optimierungsphantasien“ rückte zunehmend die Anpassung der Arbeitsumgebung an die Kriegsgeschädigten in den Mittelpunkt. Ebenso gewann die Orientierung an Konsumbedürfnissen und Freizeitinteressen auch bei der Versorgung von Kriegsgeschädigten an Raum. 

KARSTEN WILKE (Hannover) präsentierte auch im Namen seiner Kollegin CHRISTINE WOLTERS erste Ergebnisse des Forschungsprojekts zu den Einzelfallakten des Niedersächsischen Landesversorgungsamtes in der Zeit von 1945 bis 1970. Diese Akten beinhalten die Versorgung und Betreuung der Kriegsbeschädigten von der Lazarettversorgung über die medizinische und berufliche Rehabilitation bis zur „Sterbeabwicklung“. Eine besondere Quellengattung stellen die amts- und hausärztlichen Gutachten dar, die durch Einbeziehung der Wohnsituation und des sozialen Umfelds eine „ganzheitliche“ Perspektive ermöglichen. Als Fallgruppe stellte der Referent beidhändig oder einhändig amputierte Kriegsbeschädigte vor. Anhand ihrer Versorgung und der bewilligten Maßnahmen lassen sich der zentrale Stellenwert der beruflichen Wiedereingliederung und der Familiengründung sowie die Fortentwicklung der Prothetik und anderer Hilfsmittel aufzeigen. Zugleich sind in den Akten Aspekte des Selbstverständnisses der Geschädigten ablesbar, die die Versorgungsleistungen als „Dank des Vaterlandes“ auch selbstbewusst einforderten. 

Im dritten und letzten Panel „Mediale Repräsentationen“ beschäftigte sich LEONIE BRAAM (Berlin) mit „Prothesen hinter Glas“ und dem „Narrativ der Überwindung“ von Verstümmelungen am Beispiel von Armprothesen für die Zeit des Ersten Weltkrieges. Schon die ersten Kriegsausstellungen 1914/15 zeigten im Kontext der Versorgungsleistungen für Kriegsgeschädigte den Besuchern, darunter (zukünftige) Soldaten, auch Armprothesen. Diese wurden einerseits wie Waren im Schaufenster bzw. als Museumsobjekte inszeniert und damit dem konkreten Erfahrungsraum "Krieg" entzogen. Andererseits wurden die Prothesen – teils auch von Kriegsgeschädigten selbst – im praktischen Gebrauch vorgeführt. Damit gingen unterschiedliche Bedeutungszuschreibungen und Intentionen einher. So wurden beispielsweise der technische Fortschritt der Prothetik erkennbar, die Rückgewinnung des agilen, männlichen Körpers versprochen und für die Betrachter ein ambivalenter, fragiler „Beruhigungsdiskurs“ formuliert. 

SEBASTIAN MERKEL (Hamburg) stellte Lazarett-Zeitungen des Ersten Weltkriegs vor. Er konstatierte, dass es sich hierbei um eine bislang wenig erforschte Quellengattung handele, die neben Kriegspropaganda, Unterhaltung und medizinischen Fragen auch die Rehabilitation von Kriegsgeschädigten thematisiere. Die Zeitung des Marinelazaretts Veddel, die der Referent ins Zentrum seines Vortrages rückte, publizierte im Unterschied zu den meisten anderen Lazarett-Zeitungen auch Fotografien. Die (inszenierten) Bilder zeigen den Alltag des Lagerlebens und auch Männer mit Prothesen, vor allem bei der Umschulung in Lehrwerkstätten oder beim Arbeiten. Die Aufnahmen vermittelten die propagandistische Botschaft, dass auf Grundlage technischer Hilfsmittel eine Berufsarbeit weiterhin möglich sei bzw. mit Selbstdisziplin und dem Willen zur Selbsthilfe die Körperschäden kompensiert werden könnten. 

UTA FENSKE (Siegen) analysierte die deutschen Trümmerfilme „Irgendwo in Berlin“ (1946), „Zugvögel“ (1947), „Und über uns der Himmel“ (1947) und „Liebe 47“ (1949) sowie Ausgaben der britisch-amerikanischen Wochenschau „Welt im Bild“. Die Filme über heimkehrende, körperlich und psychisch geschädigte Soldaten zwischen Überlebenskampf, Erinnern an Kriegsgewalt und Verbrechen sowie über den Wiederaufbau rücken dabei keine sichtbaren Kriegsversehrungen ins Bild. Die Kriegsbeschädigungen erscheinen vielmehr als nicht begreifbares Schicksal. Nicht der Umgang mit Kriegsfolgen, sondern die Rückbesinnung auf die Familie mit einem männlichen Versorger stehen im Mittelpunkt der Lösungen, die die Filme anbieten. Eine vergleichende Perspektive auf zwei US-amerikanische Filme zeigt hingegen eine andere Möglichkeit der Inszenierung: Körperschäden werden ins Bild gesetzt und durch Willensanstrengung als überwindbar dargestellt. Dieser Ansatz findet sich auch in den Wochenschauen wieder. In den Berichten über Kriegsgeschädigte stehen dort die Möglichkeiten der Prothetik und der beruflichen Rehabilitation im Zentrum, welche Erwerbsarbeit als zentrales Merkmal von Männlichkeit betonen. 

Anschließend analysierte JONAS NESSELHAUF (Saarbrücken) die Oper „Shell Shock. A Requiem of War“ (Musik: Nicholas Lens, Text: Nick Cave) als Beispiel für die künstlerische Bearbeitung von Kriegstraumata. Die Oper wurde 2014 anlässlich des 100. Jahrestags des Beginns des Ersten Weltkriegs in Brüssel uraufgeführt und ein zweites Mal 2018 zum Jahrestag des Kriegsendes in Paris gezeigt. Nesselhauf erläuterte, dass die aus 15 „Canti“ bestehende Oper ein multiperspektivisches Panorama allgemeiner Kriegserfahrungen entfaltet. In den Gesängen stehen typisierte Figuren im Mittelpunkt, z.B. der (Kolonial-)Soldat, die Krankenschwester, der Deserteur, der Überlebende, die Gefallenen, die Verschollenen, die Soldatenmutter oder die Waisenkinder. Die Aufführung zeichnet sich in der Verbindung von Musik, Tanz und Video durch Intermedialität und die Vermischung verschiedener dramatischer Traditionen und Gattungen aus. Die Musik changiert zwischen tonalen, atonalen oder nur geräuschhaften Passagen. In den Videosequenzen werden u.a. Aufnahmen aus dem Ersten Weltkrieg gezeigt. Die Choreographie ist mit ihren oftmals konvulsiven Bewegungen von dem titelgebenden Kriegszittern geprägt. Diese universelle Körpersprache des Schreckens verweist auf das überzeitliche Grauen des Krieges und die zerstörerischen Folgen der Kriegsgewalt. 

Zum Abschluss der Tagung gaben SABINE SCHLEIERMACHER (Berlin) und SYBILLA NIKOLOW (Berlin) resümierende Kommentare zu der Konferenz und griffen dabei einzelne Aspekte der vorausgegangenen Diskussionen auf. Schleiermacher merkte an, dass die Entwicklungen überwiegend aus deutscher und eurozentristischer Perspektive betrachtet wurden, die künftig durch globale Analysen erweitert werden müsste. Dabei sollten insbesondere die Kolonial- und Unabhängigkeitskriege Beachtung finden, die Entwicklungen international verglichen sowie internationale Vereinbarungen und Initiativen zum Umgang mit Kriegsversehrungen einbezogen werden. Weiterhin konstatierte Schleiermacher die weitgehende Abwesenheit von Frauen in den Untersuchungen. Sie waren als Gattin, Witwe und Pflegerin präsent, müssten aber auch als Angehörige von Kampfverbänden oder Zivilopfer in den Blick genommen werden. Auch bestünden große Forschungslücken bei der Analyse von Kriegsopfern mit schwersten Körperschäden oder psychischen Leiden, die nicht mehr integrierbar waren und daher einer ganz anderen Fürsorge bedurften. Im Hinblick auf die verbreiteten Sondersysteme für Kriegsversehrte regte Schleiermacher an, auch alternative Systeme zu betrachten. Exemplarisch nannte sie hierfür die DDR, wo die Versorgung von Kriegsgeschädigten im Rahmen der Fürsorge geregelt wurde.

Sybilla Nikolow wies auf die sozialpolitischen sowie die medizinisch-technischen Notwendigkeiten bei der Versorgung der Kriegsgeschädigten hin. Insbesondere erinnerte sie an die Perspektive „von unten“, die auf der Tagung verstärkt eingefordert wurde. Die subjektiven Erfahrungen von Leiden und Einschränkungen sowie der individuelle Umgang mit der finanziellen, medizinischen und rehabilitativen Versorgung müssten näher untersucht werden, um ein facettenreiches Bild von Kriegsversehrten als gesellschaftliches Phänomen zu bekommen. Nikolow unterstrich dabei die Notwendigkeit, Versorgungsakten, Statistiken und andere Materialien zur Rekonstruktion von Versorgungsstrukturen und „Lebenswirklichkeiten“ quellenkritisch auszuwerten. Auf diesem Weg würden auch bisherige Leerstellen, Umdeutungen, Normierungen sowie (verborgene) Strategien in den Blick gelangen. Sie hob dabei die „Privilegierung“ von Verstümmelungen gegenüber weniger sichtbaren Formen der Kriegsbeschädigungen hervor, die durch eine nähere Betrachtung auch der „unsichtbaren“ Kriegsversehrungen ergänzt werden sollte. Abschließend verwies Nikolow auf die ambivalente Bedeutung der Kriegsopferversorgung als Katalysator vielfältiger gesellschaftlicher Entwicklungen, die in den Beiträgen der Tagung deutlich geworden sei.

Tagungsprogramm:

Begrüßung und Einführung: Noyan Dinçkal (Siegen)

Panel I: Sozialpolitische Dimensionen
Leitung: Laura Meneghello (Siegen)
Lukas Grawe/Nikolas Dörr (Bremen): Veteranenversorgung und die Entwicklung des Sozialstaates im internationalen Vergleich
Verena Pawlowsky (Wien): Kriegsbeschädigte und der Beginn des Sozialstaats. Österreich nach dem Ersten Weltkrieg
Sabine Schleiermacher (Berlin): Sozialpolitische Strategien im Umgang mit Kriegsgeschädigten in der Bundesrepublik und DDR in vergleichender Perspektive

Panel II: Rehabilitation und Lebenswelt
Leitung: Sabine Schleiermacher (Berlin)
Marisa De Picker (Leuven): Calculating and Compensating War Injuries. The Emergence of a New Social Welfare System for Physically Disabled Veterans and Civilians of the Great War in Interwar Belgium, 1918-1928
Noyan Dinçkal (Siegen): „Leben heißt ja nicht bloß genießen...“ Kriegsversehrung, Prothetik und Leistungsdebatten in der frühen Bundesrepublik
Karsten Wilke (Hannover): Einzelfallakten des Niedersächsischen Landesversorgungsamtes als Quellen zur Lebensrealität kriegsbeschädigter Männer in der Bundesrepublik Deutschland, 1945-1970

Panel III: Mediale Repräsentationen
Leitung: Sybilla Nikolow (Berlin)
Leonie Braam (Berlin): Prothesen hinter Glas: Die Präsentation von Prothesen auf den Ausstellungen der Kriegsbeschädigtenfürsorge im Ersten Weltkrieg
Sebastian Merkel (Hamburg): Die Inszenierung der Kriegsversehrten in den Lazarett-Zeitungen des Ersten Weltkrieges. Das Beispiel des Marinelazaretts Hamburg-Veddel
Uta Fenske (Siegen): „Gibt denn keiner Antwort?“ Kriegsversehrte und ihre Repräsentation in Spielfilmen und Wochenschauen nach 1945
Jonas Nesselhauf (Saarbrücken): Trauma und Versehrung auf der Bühne – Die Oper Shell Shock. A Requiem of War (2014)

Abschlusskommentar und Diskussion: Sabine Schleiermacher (Berlin), Sybilla Nikolow (Berlin)

 
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